Sämtliche Kosten, die bei der Erstellung des Kreditgutachtens entstehen, sind gegenüber dem Darlehensgeber geltend zu machen. Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Rechtsbeistand.


1. Vorprüfung:

Für die Vorprüfung der Unterlagen und die Erstellung eines entsprechenden Ergebnisberichts wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 350,00 €, zzgl. der aktuell gültigen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %, somit 416,50 € erhoben.
Die Vorprüfungsgebühr ist vorab zu leisten.

 

2. Gutachtenerstellung:

Soll aufgrund des Vorprüfungsberichts ein Gutachten zur Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Kreditinstitut erstellt werden, erfolgt eine Übersendung der entsprechenden Auftragserteilung und Honorarvereinbarung.

 

Vergütung:

Bei der Vergütung besteht die Möglichkeit, zwischen einer Abrechnung auf Erfolgsbasis (Variante A) oder nach Stundenaufwand (Variante B) zu wählen.

 

Variante A: Abrechnung auf Erfolgsbasis:

Um finanzielle Überbeanspruchungen zu vermeiden und somit Spielraum für die Beauftragung einer Anwaltskanzlei zur gerichtlichen Durchsetzung zu gewährleisten, erfolgt die (vollständige) Vergütung erst bei Beendigung der Auseinandersetzung mit dem Kreditinstitut.

Für die Erstellung des Gutachtens zur konkreten Forderungsberechnung wird spätestens bei Übergabe des Gutachtens ein „Grundhonorar“ erhoben.
Diese Gebühr wird zur Liquiditätsschonung überwiegend in Teil- und Zwischenrechnungen abgerechnet.

Der Differenzbetrag, der im Gutachten ausgewiesen wird, bildet dabei die Basis des Grundhonorars. Beim Grundhonorar wird zwischen zwei Alternativen unterschieden.

 

Grundhonorar, Alternative 1:

Das Grundhonorar beträgt 12 % des ermittelten Differenzbetrages, zzgl. der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (brutto somit 14,28 %), sofern ein Anwalt, der nicht zu unseren Kooperationspartnern gehört, zur Geltendmachung der ermittelten Differenzen gegen das Kreditinstitut beauftragt wird.

 

Grundhonorar, Alternative 2:

Das Grundhonorar reduziert sich auf 6 % des ermittelten Differenzbetrages, zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (brutto somit 7,14 %), sofern nachweislich ein empfohlener Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der ermittelten Differenzen gegen das Kreditinstitut beauftragt wird.

Hintergrund dieser Unterscheidung ist, dass der Austausch mit unseren Kooperationsanwälten sichergestellt ist und entsprechende Erfahrungen vorliegen, was in der Regel zur Entlastung unserer Sachverständigentätigkeit führt.

 

Hinweis:
In der Regel deckt das Grundhonorar nicht die Vergütung in branchenüblicher Höhe ab, die für die Führung eines entsprechenden wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs notwendig ist. Selbst das Erfolgshonorar lag bisher regelmäßig unter der branchenüblichen Abrechnung auf Stundenbasis.

Zudem können zusätzlich zur Geltendmachung der Differenzen weitere Kosten wie beispielsweise Gerichts-, Anwalts- oder andere Sachverständigenkosten anfallen, die zumindest zunächst von Ihnen verauslagt werden müssen.


Endabrechnung:

Nach Abschluss des Verfahrens oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs bemisst sich das zu vergütende Honorar in Höhe von 25 %, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, brutto somit 29,75 %, an dem vom Kreditinstitut erhaltenen bzw. mit den Kreditkonten verrechneten Betrag, abzüglich der bereits geleisteten Teil- und Zwischenzahlungen. Hiervon ausgenommen ist die Vorprüfungsgebühr von derzeit 350,00 €, zzgl. der aktuell gültigen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %, somit 416,50 €.


Wichtig:

Das Erfolgshonorar berechnet sich aus dem tatsächlichen Erfolg, nicht aus der im Gutachten ermittelten Summe.


Eine fiktive Beispielberechnung haben wir hier erstellt.


Variante B: Abrechnung nach Stundenaufwand

Nach Sichtung des gesamten Kreditengagements und einer erfolgten Vorprüfung, kann in etwa eingeschätzt werden, welcher Zeitaufwand und somit welche Kosten für die Erstellung des Gutachtens anfallen werden.

Bei der Abrechnung auf Stundenbasis liegt die Regelvergütung für die Sachverständigenstunde zwischen 150,00 € und 220,00 €, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (brutto somit zwischen 178,50 € und 261,80 €) sowie für sonstige Tätigkeiten zwischen 90,00 € und 150,00 €, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (brutto somit zwischen 107,10 € und 178,50 €). Der bei der Vorprüfung angefallene Stundenaufwand wird bei dieser Vergütungsvariante direkt aktiviert.

Das sich bei Abrechnung nach Stundenbasis ergebende Honorar ist regelmäßig spätestens mit Gutachtenübergabe vollständig zu entrichten.

Wir möchten jedoch im Voraus darauf hinweisen, dass bei einer Abrechnung nach Stundenaufwand jegliche Unterstützungsleistungen nach Erstellung des Gutachtens gesondert zu vergüten sind.


3. Weitere Tätigkeiten:

Die Vergütung weiterer Tätigkeiten, wie beispielsweise Beratungsleistungen für Anwälte, Rückabwicklungsberechnungen, Vorfälligkeitsentgelte, usw., die außerhalb eines Gutachtenauftrages erbracht werden, richtet sich nach erbrachten Zeitaufwand und Komplexität des Sachverhaltes.
Die Regelvergütung für die Sachverständigenstunde beträgt zwischen 150,00 € und 220,00 €, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (brutto somit zwischen 178,50 € und 261,80 €), für sonstige Tätigkeiten werden zwischen 90,00 € und 150,00 €, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (brutto somit zwischen 107,10 € und 178,50 €) berechnet.
Die Erstellung von gutachterlichen schriftlichen Stellungsnahmen zu den Berechnungen erfolgt auf den Einzelfall bezogen. Die Höhe der Schreibgebühr richtet sich dabei ebenfalls nach dem erbrachten Zeitaufwand.

 

Bei Unklarheiten über unsere Vergütungsvarianten oder Sonstiges können Sie sich jederzeit telefonisch unter 09281 86188 oder via E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an uns wenden.