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 Hink & Fischer -Kreditsachverständige- GbR

 

Unterschiedlichste Medienvertreter berichten fast täglich über die Geschäftspraktiken von Sparkassen und Banken, durch die Kreditnehmer und Anleger benachteiligt werden. Bankkunden, die blind dem Versprechen des ehrbaren Kaufmanns vertrauen, werden durch dieses Geschäftsgebaren der Kreditinstitute oftmals unzulässig und unfreiwillig zur Kasse gebeten.

 

Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben sich auch in Ihrem Kreditengagement Fehler eingeschlichen und es könnten Ihnen wichtige Fakten zu Ihrem Vertrag vorenthalten worden sein. Die Ursachen, durch die Sie benachteiligt werden können, sind äußerst vielfältig und der Umfang der entstandenen Differenzen ist für den Laien kaum abschätzbar.

 

Vorgehensweise der Kreditinstitute

 

Besonders häufig werden unzulässig erhobene Gebühren, aber auch fehlerhafte Zinsanpassungen bei langfristigen Krediten mit veränderlichem Zinssatz innerhalb der Vertragslaufzeit als Fehlerquellen ausgemacht. Nicht zuletzt spielt die Rechtslage eine nicht zu unterschätzende Rolle. Gerade im Bereich „Bankenrecht“ sind die Entwicklungen noch nicht abgeschlossen, was sich an der Rechtsprechung zeigt, die sich im steten Wandel befindet. Darüber hinaus können sich erhebliche Differenzen zu Gunsten von Verbrauchern ergeben, sollten Ihnen wichtige Informationen zu Ihrem Kreditengagement vorenthalten worden sein, welche gegebenenfalls Sanktionen gegen das Kreditinstitut nach sich ziehen.

 

Was wir für Sie tun!

 

Wir prüfen Ihr Kreditengagement auf Einhaltung der korrekten Abrechnungspraxis und führen gegebenenfalls eine Neuberechnung Ihrer Kredite durch. Sollten sich im Ergebnis Differenzen zu Ihren Gunsten ergeben und Sie Ihr Geld zurückfordern wollen, unterstützen und begleiten wir Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss eines Verfahrens.

Einer Vielzahl von Bankkunden wurde bereits durch gerichtsverwertbare Kreditgutachten geholfen, erhebliche Beträge von ihrer Bank einzufordern, auch weit in die Vergangenheit zurück. Vergessen Sie auch nicht, dass Abrechnungsdifferenzen und unberechtigte Forderungen Ihren Geldbeutel belasten, die Altersvorsorge vermindern und vor allem bei Unternehmen die benötigte Liquidität schmälern.

 

Wollen auch Sie Ihr Kreditinstitut auf die Probe stellen, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Holen Sie sich Ihr Geld zurück!


 Beachten Sie bitte, dass wir keine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung durchführen, dies ist ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten.

 

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Unechte Abschnittsfinanzierung / Prolongation – Abweichungen bei der Zinsanpassung

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Am 29.01.2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine „Anhörung zur Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen“.

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